Die Einführung einer neuen Abgabe für Paketlieferungen in Österreich wird als erheblicher Nachteil für Online-Käufer wahrgenommen. Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Verbraucher mit einer zusätzlichen Gebühr von 2,40 Euro pro Bestellung rechnen, die vor allem große Versandunternehmen betrifft.
Erhöhung der Kosten für Online-Bestellungen
Österreichische Käufer stehen seit dem 1. Oktober 2026 vor der Herausforderung, ihre Online-Einkäufe teurer zu gestalten. Namhafte Unternehmen wie Amazon, Zalando, Temu, Ikea, Otto, Shein, AliExpress, Apple und MediaMarkt haben die neue Paketsteuer in Höhe von 2,40 Euro pro Bestellung eingeführt. Diese Regelung betrifft jedoch nur Firmen, die im österreichischen Versandhandel einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro erzielen, was etwa 14 bis 16 große Plattformen umfasst.
Details zur neuen Abgabe
Wichtig für die Kunden ist, dass die Abgabe pro Bestellung fällig wird und nicht pro Paket. Das bedeutet, dass bei mehreren Artikeln, die gleichzeitig bestellt werden, die 2,40 Euro nur einmal gezahlt werden müssen, selbst wenn die Lieferung in verschiedenen Sendungen erfolgt. Das österreichische Finanzministerium schätzt, dass durch diese Maßnahme jährliche Einnahmen von rund 280 Millionen Euro erzielt werden sollen. Ein Teil dieser Gelder soll die bereits gesenkte Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel finanzieren. Es wurde bereits von einer Kundin berichtet, dass der Preis für ein Haaröl bei Amazon von 6 Euro auf 8,40 Euro gestiegen ist.
Wer von der Steuer befreit ist
Nicht alle Online-Bestellungen unterliegen der neuen Gebühr. Ausgenommen sind Verkäufe von Privatpersonen über Plattformen wie Vinted oder Willhaben. Auch Lebensmittellieferungen sowie Zeitungen und Zeitschriften bleiben von der Paketsteuer unberührt. Zudem müssen Verbraucher die Abgabe nicht zahlen, wenn sie ihre Online-Bestellung im Geschäft abholen.
Reaktionen der Händler
Während einige Käufer nach Möglichkeiten suchen, die zusätzlichen Kosten zu umgehen, regt sich Widerstand unter den Händlern. Otto Österreich und Zalando haben angekündigt, die Paketsteuer bei vollständigen und pünktlichen Retouren zurückzuerstatten. Gleichzeitig haben bereits juristische Schritte gegen diese Regelung begonnen. Zalando hat nach eigenen Angaben eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, und andere Händler könnten diesem Beispiel folgen.
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Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.