Am Montagmorgen, dem 7. September, haben Bundespolizisten am Grenzübergang auf der A8 einen 35-jährigen Mann aus der Türkei festgenommen. Der Festgenommene war Passagier eines Reisebusses mit bulgarischer Zulassung und unterzog sich einer grenzpolizeilichen Kontrolle.
Bei der Kontrolle legte der Mann einen gültigen türkischen Reisepass sowie ein bulgarisches D-Visum vor. Er erklärte, dass er zu seinem in Deutschland lebenden Vater reisen wolle. Nach einer Überprüfung seiner Personalien wurde jedoch festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen vorlag.
Die Gründe für den Haftbefehl umfassen schwere Straftaten, darunter Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwere Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl, versuchte Nötigung sowie vorsätzliche Körperverletzung. Aufgrund dieser Umstände beendeten die Beamten die Reise des 35-Jährigen und nahmen ihn in Gewahrsam. Diese Festnahme reiht sich in die jüngsten Maßnahmen der Bundespolizei ein, die bei Grenzkontrollen immer wieder Festnahmen durchführen.
Der türkische Staatsangehörige wurde anschließend von der Bundespolizeiinspektion Freilassing in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er eine Restfreiheitsstrafe von 668 Tagen verbüßen muss. Ursprünglich war er zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Solche Vorfälle werfen auch Fragen zu den Grenzkontrollen auf, die oft den Reiseverlauf beeinflussen. In einem weiteren Fall wurde ein Moldauer zurückgewiesen, weil er seine Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatte.
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Quellen: presseportal, Die Zeit, Der Spiegel
Bildquelle: Foto: Presseportal.de
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