Am 1. September 2026 hat die Bundespolizei am Flughafen München die Einreise eines 36-jährigen Mannes aus Ägypten abgelehnt. Der Reisende war mit dem Flug LH787 aus Kairo angekommen und wollte in Deutschland einreisen.
Im Rahmen der Einreisekontrolle traten Unstimmigkeiten bezüglich des vorgelegten schwedischen Schengenvisums auf. Der Mann gab an, an einer medizinischen Konferenz in München teilnehmen zu wollen und legte dafür eine Hotelbuchung, ein Rückflugticket sowie ein Einladungsschreiben vor.
Auf die Frage, warum er ein schwedisches Visum beantragt habe, präsentierte der Mann Unterlagen für eine angeblich geplante Reise nach Schweden, die er gemeinsam mit einem Freund unternehmen wollte. Bei der Überprüfung dieser Dokumente stellte die Bundespolizei jedoch fest, dass es sich um gefälschte Buchungsunterlagen handelte. Diese sollten offenbar dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erteilung des schwedischen Visums vorzutäuschen.
Infolgedessen wird gegen den Mann wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB ermittelt. Zudem besteht der Verdacht der Visaerschleichung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes. Um das Strafverfahren abzusichern, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000 Euro erhoben.
Die Bundespolizei hat dem Mann die Einreise in das Bundesgebiet verweigert und ein Einreise- sowie Aufenthaltsverbot erlassen. Die Rückführung nach Ägypten soll noch am selben Tag erfolgen.
Die Bundespolizei am Flughafen München zählt mit über 1.600 Mitarbeitenden zu den größten Flughafendienststellen der Bundespolizei in Deutschland. Ihre Aufgaben umfassen den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebiets, die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr. Weitere Informationen zu Grenzkontrollen in Rosenheim und wie Geldstrafen den Reiseverlauf beeinflussen können, finden Sie in unseren Artikeln. Auch die aktuellen Vorfälle, wie der Fahrradfahrer, der den Zugverkehr störte, sind von Interesse.
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Quellen: presseportal
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