Am 17. August 2026 haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing einen 28-jährigen Mann aus Eritrea während einer grenzpolizeilichen Kontrolle am Grenzübergang Saalbrücke in Freilassing festgenommen. Der Verdächtige war Passagier in einem Linienbus und war den Beamten bereits bekannt.
Es besteht der Verdacht, dass der Mann bereits am 16. August versucht hat, unerlaubt aus Österreich in das Bundesgebiet einzureisen, indem er den Grenzübergang am Bahnhof Freilassing mit dem Zug überqueren wollte. In diesem Fall wurde er von der Bundespolizei zurück nach Österreich gewiesen. Am folgenden Morgen, dem 17. August, unternahm der Beschuldigte einen weiteren Versuch, erneut mit dem Zug illegal in Deutschland einzureisen. Auch in diesem Fall wurde er von den Beamten der Bundespolizeiinspektion Freilassing aufgegriffen und zurückgewiesen.
Die Ermittlungen ergaben, dass der 28-Jährige innerhalb von zwei Tagen zum dritten Mal versucht hat, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen, ohne zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Ausweisdokument vorlegen zu können.
Zusätzlich steht der Mann im Zusammenhang mit einem Vorfall, der bereits von der Bundespolizeiinspektion Würzburg in einer eigenen Mitteilung behandelt wurde. Am 16. August wurde er in einem ICE von Frankfurt am Main nach Würzburg ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Während der polizeilichen Maßnahmen berichteten drei weibliche Reisende, dass der Beschuldigte ihnen gegenüber gesessen und an seinem Geschlechtsteil manipuliert habe. Trotz mehrmaliger Aufforderung, dieses Verhalten einzustellen, habe er dies nicht getan.
Infolgedessen leitete die Bundespolizeiinspektion Würzburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts exhibitionistischer Handlungen sowie des Erschleichens von Leistungen ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde der Eritreer zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt.
Aufgrund des erneuten Versuchs der unerlaubten Einreise und der vorliegenden Ermittlungsergebnisse stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein am 17. August einen Haftantrag gegen den 28-Jährigen. Das Amtsgericht Laufen erließ daraufhin einen Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die wiederholten Feststellungen unterstreichen die Bedeutung der grenzpolizeilichen Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze und deren wichtige Filterfunktion. Durch die konsequenten Kontrollen konnte der 28-Jährige erneut identifiziert und die erforderlichen strafprozessualen Maßnahmen eingeleitet werden. Zudem gab es Festnahmen bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn durch die Bundespolizei und eine Festnahme eines Ungarn am Grenzübergang Lindau-Hörbranz.
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Quellen: presseportal, tagesschau, Die Zeit
Bildquelle: Foto: Presseportal.de
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