Waidhaus – Am frühen Donnerstagmorgen, dem 3. September, haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus während der Grenzkontrollen auf der A6 die versuchte unerlaubte Einreise eines Mannes aus Osteuropa gestoppt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 37-jährige Moldauer mit zwei Reisepässen insgesamt bereits 122 Tage im Schengenraum verbracht hatte. Damit überschritt er die erlaubte visumfreie Aufenthaltsdauer um 32 Tage.
Die Kontrolle fand gegen 4:00 Uhr statt, als der Moldauer nach Deutschland einreisen wollte. Zunächst wies er sich mit einem gültigen Reisepass aus. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten jedoch, dass er im Besitz eines weiteren Reisepasses war. Dies führte dazu, dass die Reisebewegungen, die mit diesem Dokument erfasst wurden, genauer untersucht wurden. Die Auswertung beider Pässe ergab, dass der Mann die zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bereits überschritten hatte.
Aufgrund dieser Umstände wurde der Mann festgenommen und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die Bundespolizei bereitete zudem seine Rückführung in sein Heimatland vor, die noch am Donnerstag erfolgen soll. Neben der Rückweisung wird der 37-Jährige mit einer dreijährigen Einreisesperre für den Schengenraum konfrontiert.
In einem solchen Fall wäre auch eine Rückweisung in die Tschechische Republik möglich gewesen, da der Mann von dort nach Deutschland eingereist war. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus priorisiert jedoch die unmittelbare Rückweisung in das Heimatland, um zu verhindern, dass eine Person lediglich in einen angrenzenden Schengenstaat zurückgewiesen wird und von dort erneut versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Ein ähnlicher Fall, in dem die Einreise eines ägyptischen Staatsangehörigen aufgrund von Visaerschleichung verweigert wurde, zeigt die strengen Maßnahmen der Behörden.
Die Zahlen des vergangenen Monats belegen, dass dies kein Einzelfall ist: Im August führte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in zwölf ähnlichen Fällen Rückweisungen auf dem Luftweg direkt in die jeweiligen Heimatländer durch. In allen Fällen wurden zudem mehrjährige Wiedereinreisesperren verhängt. Auch die Grenzkontrollen zeigen, dass Geldstrafen den Reiseverlauf beeinflussen können.
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Die Zuständigkeit der Inspektion erstreckt sich über die Landkreise Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt Weiden und ist durch zahlreiche Hauptverkehrsadern geprägt. Zu den zentralen Aufgaben der Inspektion zählen die Binnengrenzfahndung und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Im Rahmen des Schengener Grenzkodex bekämpfen die Waidhauser Bundespolizisten grenzüberschreitende Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie dem Zoll. Im Bereich der Bahnpolizei liegt ein Schwerpunkt auf der Kriminalprävention und der Gefahrenvorsorge.
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Quellen: presseportal
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