Am 8. September 2026, kurz nach Mitternacht, wurde ein Taxifahrer von der Bundespolizei am Walserberg gestoppt, während er versuchte, zwei Personen ohne gültige Aufenthaltsdokumente über die deutsch-österreichische Grenze zu befördern.
Der 31-jährige somalische Staatsangehörige fuhr mit einem Taxi, in dem sich zwei türkische Insassen befanden, aus Österreich in Richtung Deutschland. Das endgültige Ziel der Fahrgäste war Rosenheim. Vor Beginn der Fahrt hatte der Taxifahrer die mitgeführten Dokumente der türkischen Staatsangehörigen überprüft, jedoch war diese Kontrolle offenbar nicht ausreichend. Die Taxifahrt, die mit 250 EUR berechnet wurde, endete gegen 00:45 Uhr auf der Autobahn A8, als die Bundespolizei das Fahrzeug einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzog.
Bei dieser Kontrolle konnte der Taxifahrer alle erforderlichen Dokumente für die Einreise vorlegen. Die beiden Mitfahrer hingegen waren nicht im Besitz der notwendigen Papiere. Der 32-jährige türkische Staatsangehörige hatte lediglich einen türkischen Reisepass, während der 41-jährige Insasse einen türkischen Reisepass sowie eine deutsche Duldung vorlegte. Da türkische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel benötigen, war die deutsche Duldung, die nach einer Ausreise aus Deutschland erlischt, nicht ausreichend für eine Wiedereinreise. Daher konnten beide Insassen keinen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Schengenvisum vorweisen, was den Verdacht auf eine versuchte unerlaubte Einreise gemäß Aufenthaltsgesetz aufwarf.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 32-Jährige nach Österreich zurückgewiesen, während der 41-Jährige über den Flughafen München in die Türkei abgeschoben wurde. Gegen den Taxifahrer besteht der Verdacht der versuchten Schleusung von Ausländern, da er zwei Personen ohne gültige Aufenthaltsdokumente in das Bundesgebiet bringen wollte. Der somalische Staatsangehörige wurde jedoch auf freien Fuß gesetzt. Ein ähnlicher Fall ereignete sich kürzlich in Bad Reichenhall.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ist für die Sicherheit in mehreren Landkreisen zuständig und überwacht 21 Grenzübergänge sowie eine Grenzlänge von insgesamt 225 Kilometern. Zudem fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in ihren Zuständigkeitsbereich, unterstützt von einem Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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Quellen: presseportal, t-online, tz
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