Ein dreitägiger Warnstreik der Pflegekräfte an der Berliner Charité hat am Mittwochmorgen begonnen. Die Gewerkschaft Verdi hat zu diesem Protest aufgerufen, um eine Weiterentwicklung des sogenannten Entlastungstarifvertrags zu verlangen. Dieser Tarifvertrag, der bis Ende August gültig war, regelte den Umgang mit personeller Unterbesetzung, wurde jedoch von der Charité gekündigt.
Verdi argumentiert, dass der Tarifvertrag erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen an der Charité mit sich brachte. Dazu gehören verbindliche Vorgaben für die Personalbesetzung sowie ein Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen, die durch Unterbesetzung entstehen. Angesichts der aktuellen Situation ist es wichtig, auf die finanzielle Warnung hinzuweisen, die die Pflegeversicherung betrifft.
Tarifkonflikt und Notdienstregelung
Im Rahmen des laufenden Tarifkonflikts haben auch die Mitarbeiter der Charité-Tochter CFM einen zweitägigen Streik angekündigt. Die Klinikleitung hat vor dem Berliner Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, um den Notdienstplan während des Warnstreiks auszuweiten. Dies soll gewährleisten, dass trotz des Streiks unaufschiebbare Behandlungen weiterhin stattfinden können.
Die Regelung zum Notdienst legt fest, welche Beschäftigten während des Streiks arbeiten müssen und in welchem Umfang. Verdi kritisiert diese Maßnahme scharf und bezeichnet sie als „skandalöse Einschränkung des Streikrechts“. Der Gewerkschaft zufolge würde die geforderte Notdienstbesetzung faktisch eine Aufrechterhaltung des Normalbetriebs ermöglichen.
Laut einem Unternehmenssprecher sind an der Charité etwa 7.000 Pflegekräfte beschäftigt.
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Quellen: rbb24
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