Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah, der der AfD angehört, sieht sich einem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz gegenüber. Dies geschieht im Rahmen eines Rechtsstreits mit dem Satiriker Jan Böhmermann, der auf einem Vorfall beim Oktoberfest basiert. Krah hatte rechtliche Schritte gegen Böhmermann eingeleitet, nachdem letzterer in seinem Podcast eine Zuschrift verlas, die behauptete, Krah hätte im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt.
In der Rechtssache entschied das Gericht zugunsten von Böhmermann, da dieser klarstellte, dass es nur „rund 50“ Flaschen waren. Trotz des verlorenen Verfahrens zeigt Krah keine Bereitschaft, die ihm auferlegten Prozesskosten zu begleichen. In diesem Zusammenhang musste Böhmermann zunächst etwa 5000 Euro durch ein Vollstreckungsverfahren eintreiben, während aktuell noch 296,26 Euro ausstehen.
Im Juli setzte eine Gerichtsvollzieherin einen Termin zur Vermögensauskunft an, zu dem Krah jedoch nicht erschien. Das Amtsgericht Chemnitz äußert sich nicht zu dem Fall, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Böhmermanns Anwalt, Sebastian Gorski, kritisierte, dass ein Bundestagsabgeordneter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkomme, was inakzeptabel sei. Diese Situation erinnert an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das feststellte, dass Einwände gegen die GEZ gerechtfertigt sind.
Auf eine Anfrage reagierte Krah überrascht auf die ständigen Forderungen und erklärte, dass sein Anwalt diese prüfen werde. Er nannte Böhmermann einen „Widerling“ und gab an, nur widerwillig zahlen zu wollen. Zudem behauptete er, von dem Termin mit der Gerichtsvollzieherin nicht informiert worden zu sein.
Der Streit zwischen Krah und Böhmermann zieht sich mittlerweile über fast zwei Jahre hin und hat ernsthafte rechtliche Konsequenzen für den AfD-Politiker zur Folge. Die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Fall könnte auch die politische Landschaft beeinflussen, insbesondere die Wahrnehmung der AfD und ihrer Vertreter.
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Quellen: n-tv, Berliner Morgenpost
Bildquelle: Marcus Popillius via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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