Am Dienstagmorgen, den 11. August 2026, fand im Amtsgericht Flensburg eine Verhandlung statt, die sich mit einem schockierenden Fall der Hundetötung beschäftigte. Der Angeklagte, Andy W., blieb während des gesamten Plädoyers der Staatsanwaltschaft regungslos. Kurz vor der Urteilsverkündung sprach er ein kurzes Bedauern aus, das jedoch keine detaillierten Informationen zu den Geschehnissen enthielt.
Der Fall begann am 1. April 2025, als eine Spaziergängerin im Flensburger Wald auf den kleinen Rüden Buddy stieß. Der Hund war an einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt, seine Pfoten schwebten nur leicht über dem Boden. Eine anschließende Obduktion ergab, dass der Hund durch Strangulation ums Leben kam. Ein während des Prozesses aussagender Tiermediziner berichtete, dass Buddy während seines qualvollen Todeskampfes sowohl Schmerzen als auch Angst litt. Dieser Prozess dauerte schätzungsweise sieben Minuten.
Andy W. war zum Zeitpunkt der Tat der Lebensgefährte von Buddys Halterin. Ihm wurde vorgeworfen, den Hund Ende März 2025 nicht wie abgesprochen zum Einschläfern oder in ein Tierheim zu bringen, sondern ihn im Wald zu töten. Als Motiv wurde angeführt, dass das Paar in eine neue, haustierfreie Wohnung ziehen wollte. Ähnliche Fälle, wie der Vorfall in Bexbach, zeigen, dass solche Taten oft aus persönlichen Konflikten entstehen.
Im Verlauf der Verhandlung wies Andy W. die Vorwürfe zurück und erklärte, er habe Buddy einem Bekannten überlassen. Jedoch konnte er weder den Namen noch die Kontaktdaten dieses Bekannten nennen und geriet somit in Widersprüche.
Das Gericht stellte fest, dass Andy W. für den Tod des Pudels verantwortlich sei. Er wurde wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem wurde ihm auferlegt, 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zu zahlen. Diese Entscheidung entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, während der Anwalt des Angeklagten auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte. Ein weiterer Fall, der die Öffentlichkeit erschütterte, war der Vorfall in Bremen, der ebenfalls auf das Versagen des Rechtssystems hinweist.
Die Richterin stellte klar, dass der Hund noch lebte, während er aufgehängt wurde, und bezeichnete den Tod als qualvoll. Als Motiv nannte sie, dass der Hund den Angeklagten offenbar genervt habe. Die Option, Buddy in ein Tierheim zu geben, war für Andy W. keine Alternative, da die Halterin ihn womöglich zurückgeholt hätte – ein ähnlicher Vorfall hatte bereits 2024 stattgefunden. Zum Zeitpunkt der Tat waren Andy W. und Buddys Halterin seit etwa zwei Monaten ein Paar und hatten bereits ein gemeinsames Kind. Ein weiterer Fall, der in den letzten Monaten für Aufsehen sorgte, war der Verdacht gegen einen Aachener Pfleger, der ebenfalls die Gesellschaft erschütterte.
Bexbach: Mann wegen tödlicher Attacke auf Gerichtsvollzieher vor Gericht verurteilt
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Quellen: RTL, Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund „Buddy“
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