Im anstehenden Prozess wird einem 38-jährigen Mann die schreckliche Tat vorgeworfen, in Niederbayern zwei Nachbarinnen ermordet und den Lebensgefährten einer der Frauen getötet zu haben, um seine Verbrechen zu verbergen. Der Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Deggendorf ist für den 1. Oktober angesetzt.
Im Juni 2025 entdeckten Ermittler in einem Mehrfamilienhaus in Zwiesel die Leichname von drei Personen. Die Todesursachen der Opfer lagen in Erstickung oder schweren Kopfverletzungen. Besonders makaber ist der Umstand, dass der Oberkörper einer der Frauen in einem Kühlschrank versteckt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat den Nachbarn als Hauptverdächtigen identifiziert und wirft ihm dreifachen Mord vor. Ähnliche tragische Vorfälle, wie der Vorfall in Rheine, zeigen, wie brutal solche Taten sein können.
Nach Angaben der Ermittler soll der Beschuldigte die erste Frau in seiner Wohnung erstickt haben, indem er sie mit einem Kabel würgte. Vor diesem Vorfall hatten beide Drogen konsumiert, darunter Marihuana und Medikamente. Der Mann wird beschuldigt, die Leiche zerteilt und den Oberkörper im Kühlschrank versteckt sowie die Beine in einer Sporttasche im Wald abgelegt zu haben. In einem ähnlichen Fall in Ginsheim-Gustavsburg wurde ein 20-Jähriger tot in seiner Wohnung gefunden.
Die zweite Nachbarin wurde ebenfalls von dem Angeklagten getötet, wobei er ihr mit einer Bierflasche und mindestens 13 Hammerschlägen auf den Kopf zusetzte. Um die Frau zu ersticken, wickelte er ihren Kopf mit Frischhaltefolie ein. Auch sie war dem Drogenmilieu zuzuordnen, und der Angeklagte hatte zuvor ebenfalls Medikamente konsumiert.
Als der Lebensgefährte der zweiten Frau nach ihr suchte, soll der Verdächtige in dessen unverschlossene Wohnung eingedrungen und ihn mit einem Hammer erschlagen haben. Nach den Taten floh der Mann nach Österreich, wo er sich der Polizei stellte. Ein ähnlicher Fall, der die Öffentlichkeit erschütterte, war der gewaltsame Todesfall in München.
Die Staatsanwaltschaft sieht in den Taten mehrere Mordmerkmale als gegeben an, darunter Heimtücke und Grausamkeit. Für das Verfahren sind insgesamt zehn Verhandlungstage bis zum 19. November angesetzt, während der 34 Zeugen und fünf Sachverständige gehört werden sollen. Die Angehörigen der Opfer sind als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt.
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Quellen: Süddeutsche Zeitung, Die Zeit
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