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Umwandlung zum Pfändungsschutzkonto: Ihre Bank kann nicht ablehnen

Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln – auch wenn es im Minus ist. Die Bank darf diese Umwandlung nicht verweigern, wodurch ein gesetzlich festgelegter Betrag geschützt bleibt.

Umwandlung zum Pfändungsschutzkonto: Ihre Bank kann nicht ablehnen
Bildquelle: Ali Mkumbwa auf Unsplash

Bei einer drohenden Kontopfändung stehen Betroffene vor erheblichen Herausforderungen, wie der Unzugänglichkeit ihres Geldes und der Unfähigkeit, wichtige Zahlungen zu leisten. In solchen Fällen ist es entscheidend, rasch zu handeln und sich über die Optionen zur Umwandlung des Girokontos zu informieren. Eine der wichtigsten Möglichkeiten ist die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), das es ermöglicht, einen bestimmten Teil des Guthabens vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.

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Recht auf Umwandlung in ein P-Konto

Jeder Verbraucher hat das gesetzlich verankerte Recht, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies gilt selbst dann, wenn das Konto bereits überzogen ist oder eine Pfändung vorliegt. Banken sind verpflichtet, diese Umwandlung vorzunehmen und dürfen sie nicht allein aufgrund der bestehenden Kontoüberziehung ablehnen.

Schutz des Guthabens im P-Konto

Ein P-Konto schützt einen festgelegten Freibetrag, der seit dem 1. Juli 2026 bei 1.590 Euro pro Monat liegt. Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise bei Unterhaltspflichten, kann dieser Betrag sogar erhöht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bank nach der Umwandlung keine Forderungen aus der früheren Kontoüberziehung mit dem geschützten Guthaben verrechnen darf.

Fristen und Vorgehensweise bei Kontopfändung

Nach der Zustellung eines Pfändungsbeschlusses haben Betroffene vier Wochen Zeit, um ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Bank ist verpflichtet, dies innerhalb von vier Geschäftstagen zu tun. Kunden sollten sich nicht mit langen Wartezeiten abspeisen lassen, da diese Praxis gegen die Rechte der Verbraucher verstößt. Weitere Informationen zu den Fristen finden Sie in unserem Artikel über neue Rückgabefristen.

Was tun, wenn die Bank die Umwandlung verweigert?

Falls eine Bank sich weigert, die Umwandlung vorzunehmen, sollten Kontoinhaber auf ihr gesetzliches Recht hinweisen. Unterstützung können sie bei Verbraucherzentralen oder Schuldnerberatungsstellen erhalten. Im Falle von unzulässigen Gebühren oder anderen Problemen kann eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht werden. Gutachter warnen, dass solche Probleme auch in anderen Bereichen, wie beim Deutschlandticket, zu Kundenvertreibungen führen können.

Alternativen zum P-Konto

Wenn alle Stricke reißen, kann ein Basiskonto eine Alternative darstellen. Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben Anspruch auf ein solches Konto und können bereits bei der Antragstellung angeben, dass es als P-Konto geführt werden soll. Das bestehende Girokonto sollte in diesem Fall gekündigt und der Zahlungsverkehr auf das neue Konto umgestellt werden. Informationen zur Schufa und deren Datenspeicherung sind ebenfalls wichtig zu beachten.

Die Umwandlung und der Schutz des Guthabens sind wichtige Schritte, um finanzielle Schwierigkeiten während einer Kontopfändung zu bewältigen.

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Quellen: chip

Bildquelle: Bildquelle: Ali Mkumbwa auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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