Die Bundesregierung plant die Einführung einer Steuer auf Getränke mit hohem Zuckergehalt. Aktuelle Informationen legen nahe, dass diese Abgabe eventuell auch auf weitere Produkte wie Fruchtnektar und Haferdrinks ausgeweitet werden könnte. Dieses Vorhaben stößt jedoch auf Widerstand.
Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zeigt, dass die Zuckersteuer nicht nur für Limonaden, sondern auch für Nektare, Smoothies sowie auf Basis von Getreide hergestellte Getränke wie Hafermilch gelten soll. Selbst zuckerfreie Limonaden könnten erfasst werden, sofern sie Süßungsmittel enthalten.
Die Steuer ist auf eine Abgabe von 26 Cent pro Liter ausgelegt. Bei zuckerhaltigen Getränken könnte der Betrag jedoch abhängig vom Zuckergehalt höher ausfallen. Das Finanzministerium hat in dem Arbeitspapier einen dreistufigen Steuertarif entworfen. Berichten zufolge befindet sich das Vorhaben in einer frühen Phase und bedarf noch der Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien.
Die Koalitionspartner Schwarz-Rot haben sich ausdrücklich darauf geeinigt, eine Zuckersteuer einzuführen, mit dem Ziel, im nächsten Jahr Einnahmen von etwa 650 Millionen Euro zu generieren.
Die übermäßige Zuckeraufnahme in Deutschland ist bereits bekannt; Studien zeigen jedoch, dass eine Zuckersteuer nur unter bestimmten Bedingungen effektiv sein könnte.
Innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Auffassungen zu den Eckpunkten. Das Finanzministerium hebt hervor, dass die Zuckersteuer eine Lenkungswirkung entfalten und den Zuckergehalt in Getränken senken soll. Zudem sollen Einnahmen für den Staatshaushalt gewonnen werden. Um dies zu erreichen, wird ein umfassender Ansatz ohne viele Ausnahmen angestrebt. Das Ministerium betont die Notwendigkeit, auch Sirupe, Konzentrate und Granulate einzubeziehen, um potenziellen Ausweichbewegungen, die aus anderen Ländern bekannt sind, vorzubeugen.
Während Gesundheits- und Verbraucherverbände die Einführung der Zuckersteuer unterstützen, regt sich innerhalb der Union Widerstand. Kritiker aus der CDU/CSU-Fraktion befürchten, dass die Steuer eine Belastung für die Wirtschaft darstellen könnte. Im Vorfeld der anstehenden Bundestagsberatungen wird eine detaillierte Prüfung der genauen Ausgestaltung der Zuckersteuer in Aussicht gestellt.
Das vom CSU geleitete Landwirtschaftsministerium äußert ebenfalls Bedenken gegenüber den im Papier des SPD-geführten Finanzministeriums skizzierten Plänen. In einem Schreiben, das der Nachrichtenagentur vorliegt, wird kritisiert, dass mehr Getränke erfasst werden sollen, als ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen wurde.
Das Ministerium führt in seinem Protestschreiben an, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreie Biere und Weine in den neuen Steuervorschlag integriert werden sollen. Zudem wird die Einbeziehung von Getränken mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand bemängelt, was von der Finanzkommission nicht empfohlen wurde.
Zusätzlich gibt es Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen gestaffelten Steuersätze. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen zwei Steuersätze nach Zuckergehalt sollen nun drei Stufen eingeführt werden. Außerdem wird gefordert, dass die Besteuerung erst ab 5,0 Gramm pro 100 Milliliter gelten soll, anstelle der vom Finanzministerium vorgeschlagenen 4,5 Gramm. Zudem wird angeregt, die Änderungen erst nach 2027 in Kraft treten zu lassen, um der Wirtschaft ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben. Laut Berechnungen des Ministeriums könnten die erwarteten Einnahmen zudem „deutlich über den zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro“ liegen.
Quellen: tagesschau, taz
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