Die Ozeane stehen vor erheblichen Herausforderungen wie Plastikmüll, Überfischung und den Auswirkungen des Klimawandels. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, hat die UN ein Abkommen ins Leben gerufen, dem Deutschland nun offiziell beigetreten ist. Dieses Abkommen zielt darauf ab, den Schutz von zwei Dritteln der Meeresfläche zu gewährleisten.
Beitritt zum Hochseeschutzabkommen
Das UN-Hochseeschutzabkommen trat zu Beginn des Jahres in Kraft und stellt die rechtliche Basis für den Schutz internationaler Gewässer dar. Bundesumweltminister Carsten Schneider überreichte die Ratifizierungsurkunde an die Vereinten Nationen, wodurch Deutschland nun Teil dieses bedeutenden Abkommens ist.
Schneider bezeichnete den Beitritt als einen der größten Erfolge der internationalen Umweltpolitik in den letzten Jahren. Er hob hervor, dass es in Zeiten globaler Konflikte und Spannungen dennoch möglich sei, internationale Kooperationen zu fördern. Diese positive Entwicklung wurde während der UN-Vollversammlung in New York besonders betont.
Inhalte und Reichweite des Abkommens
Das UN-Hochseeschutzabkommen trägt den offiziellen Titel „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas Beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement). Es erstreckt sich über maritime Gebiete, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zu zwölf Seemeilen sowie außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis zu 200 Seemeilen liegen. Dies betrifft etwa zwei Drittel der gesamten Meeresfläche.
Schneider erklärte, dass nur gesunde Ozeane in der Lage sind, die Menschheit mit Sauerstoff und Nahrung zu versorgen. Der aktuelle Zustand der Ozeane ist jedoch alarmierend, da sie durch Plastikabfälle, Überfischung und den Klimawandel ernsthaft gefährdet sind. Daher sei es von großer Bedeutung, Rückzugsgebiete zu schaffen, in denen sich die Natur erholen kann. Erfahrungen zeigen, dass die marine Biodiversität sich regeneriert, wenn ausgewählte Meeresflächen zu Schutzgebieten erklärt werden.
Verbindlichkeit der Vereinbarungen
Das UN-Abkommen sowie das im Frühjahr verabschiedete Hochseeschutzgesetz werden 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Dies bedeutet, dass Organisationen und Einzelpersonen aus Deutschland, einschließlich deutscher Hochseeforschung und unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen, die Bestimmungen des Abkommens einhalten müssen.
Dazu gehören unter anderem die Schaffung von Meeresschutzgebieten sowie verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten in den betroffenen Gebieten. Auch die Handhabung von Proben mariner Organismen wird im Rahmen des Abkommens geregelt. Zudem wird eine Unterstützung ärmerer Länder im globalen Süden bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität angestrebt.
Ausblick auf bevorstehende Konferenzen
Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Hochseeschutzabkommens, auch als Ozean-COP bekannt, ist für Januar 2027 in New York geplant. Die Festlegung von Meeresschutzgebieten wird voraussichtlich erst in späteren Konferenzen erfolgen, was einen weiteren Schritt in Richtung umfassenden Schutzes der Hochsee darstellt.
Quellen: tagesschau, Süddeutsche Zeitung
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