Die Bundesregierung hat die Absicht, die private Altersvorsorge durch ein neuartiges Altersvorsorge-Depot für Kinder zu fördern. Diese Initiative, bekannt als Frühstartrente, soll bereits für Kinder ab sechs Jahren in Kraft treten und wird als ein Schritt zur Stärkung des Rentensystems angesehen.
Details zur Frühstartrente
Die Koalition hat bereits Ende des Vorjahres die grundlegenden Eckpunkte für dieses Vorhaben festgelegt. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil soll am Mittwoch im Bundeskabinett genehmigt werden. Kernpunkt der Regelung ist, dass der Staat monatlich einen Betrag von zehn Euro für jedes Kind bis zu dessen 18. Geburtstag in ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt einzahlt.
Ergänzende Einzahlungen durch Eltern
Zusätzlich haben Eltern oder Großeltern die Möglichkeit, das Depot durch freiwillige Einzahlungen zu erweitern. Diese können bis zu 6.840 Euro pro Jahr betragen. Die Wahl des Anbieters für das Altersvorsorge-Depot liegt bei den Eltern, die sich für einen privaten Anbieter entscheiden können.
Vorgaben für die Verträge
Der Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass die Kosten für die Verträge auf maximal 1 % begrenzt sind. Zudem dürfen bis zur Volljährigkeit des Kindes keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen. Die Beantragung der staatlichen Förderung erfolgt automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots.
Start der Frühstartrente
Die Frühstartrente soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 für Kinder des Jahrgangs 2020 eingeführt werden. Ab dem Jahr 2027 wird jedes Jahr der Jahrgang der neu Sechsjährigen hinzukommen. Auch für ältere Kinder und Jugendliche können Verträge abgeschlossen werden, allerdings ohne staatliche Unterstützung.
Was geschieht, wenn kein Depot eröffnet wird?
Sollten Eltern kein Altersvorsorge-Depot für ihr Kind anlegen, verfällt die staatliche Förderung nicht. Stattdessen fließen die staatlichen Mittel in ein neu geschaffenes Sondervermögen, das von der Bundesbank verwaltet wird. Die Betroffenen haben bis spätestens zum 25. Lebensjahr die Möglichkeit, das angesparte Vermögen in einen eigenen Altersvorsorgevertrag zu übertragen.
Steuerliche Aspekte der Frühstartrente
Während der Ansparphase sind die Erträge steuerfrei, und die staatlichen Einzahlungen sind nicht einkommensteuerpflichtig. Es sind jedoch keine steuerlichen Vorteile für zusätzliche Einzahlungen der Eltern vorgesehen. Die Auszahlung des geförderten Kapitals erfolgt in der Regel nicht vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres.
Synergien mit der gesetzlichen Kapitalrente
Die von der Regierung eingesetzte Rentenreformkommission hat empfohlen, die Frühstartrente mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verknüpfen. Diese Verbindung soll Synergien schaffen und die Ansparzeiten verlängern.
Wirtschaftliche Perspektiven der Frühstartrente
Durch die staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Gesamteinzahlung von 1.440 Euro. Experten von „Finanztip“ schätzen, dass dieses Kapital bei einer durchschnittlichen Verzinsung auf etwa 2.200 Euro anwachsen könnte. Wenn der Betrag in ein Altersvorsorge-Depot übertragen und weiter investiert wird, könnte beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung stehen.
Zusätzlich gibt es Bedenken gegen die Pflegepläne, die in diesem Kontext ebenfalls diskutiert werden.
Ein weiterer Aspekt ist der Sommerferien-Streit, der die Bildungslandschaft beeinflussen könnte.
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Quellen: n-tv
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.