Die Bedenken bezüglich der geplanten Reform der Einkommensteuer wurden von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche geäußert, was die Diskussion über die anstehenden Änderungen intensiviert.
Geplante Kabinettssitzung zur Einkommensteuerreform
Für Mittwoch steht die Zustimmung des Kabinetts zu dem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil auf der Tagesordnung. Nach Angaben des Finanzministeriums umfasst der Entwurf ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro, verbunden mit der Anhebung der Reichensteuer. Klingbeil überdenkt Steuerpläne: Anpassungen nach Rückmeldungen aus der Politik
Kritische Stimmen aus dem Wirtschaftsministerium
Bereits vor der Kabinettssitzung haben sich innerhalb der Bundesregierung kritische Äußerungen geäußert. Ein Schreiben von Dr. Thomas Steffen, dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, weist darauf hin, dass die aktuelle Regierung die erste seit 2015 wäre, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich umsetzt. Dies führe zu einer heimlichen Steuererhöhung, die durch die Inflation bedingt ist.
Das Wirtschaftsministerium betont, dass gezielte Entlastungen zur Unterstützung der Wachstumsagenda der Bundesregierung beitragen sollen. Zudem wird vorgeschlagen, im Rahmen einer umfassenden Steuerstrukturreform die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz anzupassen und den Rest-Solidaritätsbetrag abzuschaffen.
Details zur Reform und deren Auswirkungen
Die Einkommensteuerreform soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der steuerliche Grundfreibetrag wird von aktuell 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 angehoben. Die Steuerprogression wird bis zu einem Jahreseinkommen von 70.600 Euro flacher gestaltet, was insbesondere den Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen zugutekommt.
Auch das Kindergeld wird erhöht: von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im kommenden Jahr und auf 272 Euro im Jahr 2028. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro, während sie aktuell bei 9.756 Euro liegen.
Erhöhung der Reichensteuer als Finanzierung
Zur teilweisen Finanzierung der Reform plant die Regierung eine Erhöhung der Reichensteuer. Der Steuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent betragen und ab 280.000 Euro auf 47 Prozent steigen. Derzeit liegt der Steuersatz bei 45 Prozent, jedoch erst ab einem Einkommen von 277.826 Euro. Zuckersteuer: Keine Belastung für zuckerfreie Getränke
Die Reform zielt darauf ab, insbesondere Familien sowie Personen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. Beispielsweise könnte eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro ab 2028 jährlich um über 600 Euro entlastet werden. Finanzielle Warnung: Pflegeversicherung steht vor 8 Milliarden Euro Defizit
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Quellen: Focus, n-tv
Bildquelle: Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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