Ausblick / Was als Nächstes zu erwarten ist: Die Sammelklage des österreichischen Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen den US-Technologiekonzern Meta, der hinter Plattformen wie WhatsApp, Instagram und Facebook steht, könnte weitreichende Folgen für die Datensammlung des Unternehmens haben. Schätzungen zufolge sind etwa 50 Millionen Nutzer in Deutschland betroffen, da Meta angeblich auch Daten auf externen Webseiten sammelt.
Erwartungen an die Klage
Die Vorwürfe gegen Meta sind gravierend. Der Konzern soll über verschiedene Business- und Tracking-Tools das Surfverhalten der Nutzer auf bis zu 5,8 Millionen aktiven Webseiten verfolgen. Die Sammelklage zielt darauf ab, diese Praktiken zu beenden und die Rechte der Nutzer zu schützen.
Aktueller Stand der Klage
Der Prozess wird derzeit vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt (AZ 11 VKl 1/25). Der Wiener Prozessfinanzierer Padronus unterstützt die Kläger, indem er die Kosten des Verfahrens übernimmt. Dies bedeutet, dass die Kläger kein finanzielles Risiko tragen müssen. Der Geschäftsführer von Padronus, Richard Eibl, ist überzeugt, dass Meta sich rechtswidrig verhält und hat die Vorwürfe eingehend geprüft.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Datensammlung erfolgt über einen Code-Baustein auf den Webseiten, der Informationen an Meta übermittelt. Dazu gehören nicht nur Besuche von Webseiten, sondern auch Käufe und Interaktionen mit Inhalten. Diese Daten werden verwendet, um den Werbe-Algorithmus von Meta zu optimieren und gezielte Werbung zu schalten. Laut Eibl haben die meisten Nutzer nie einer solchen Überwachung zugestimmt, was rechtlich problematisch ist.
Risiken und Herausforderungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Klage stützen sich unter anderem auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person rechtmäßig ist. Rechtsanwalt Max Baumeister, der die Klage unterstützt, kritisiert, dass Meta trotz bereits verhängter Strafen weiterhin gegen diese Regelungen verstößt. Die EU hatte 2023 eine Geldstrafe von 1,2 Milliarden Euro gegen Meta verhängt, doch Baumeister ist der Meinung, dass diese Strafen nicht ausreichen, um das Geschäftsmodell des Unternehmens ernsthaft zu gefährden.
Erwartungen an zukünftige Urteile
Die Kläger hoffen, dass die Gerichte bald klare Grenzen für die Praktiken von Meta setzen. Es wird jedoch erwartet, dass die endgültige Entscheidung möglicherweise erst durch den Bundesgerichtshof (BGH) getroffen wird, was zu einem Urteil im Jahr 2026 oder 2027 führen könnte. Bis dahin können sich weiterhin Nutzer der Sammelklage anschließen, um ihre Rechte zu wahren.
Meta hat auf die Vorwürfe reagiert und betont, dass die Nutzung der Business-Tools den Geschäftspartnern überlassen bleibt und das Unternehmen sich an geltende Gesetze halte.
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Quellen: tagesschau
Bildquelle: Julio Lopez auf Pexels
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.