In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Flugreisende mehrere Handgepäckstücke gebührenfrei mitnehmen können, solange die Gesamtmaße der Gepäckstücke die vorgegebenen Limits nicht überschreiten. Diese Entscheidung geht auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück.
Oft wird bei der Flugbuchung der Eindruck erweckt, dass die Preise attraktiv sind. Doch in der Realität können Gebühren für Handgepäck die tatsächlichen Kosten deutlich in die Höhe treiben. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm erhalten Passagiere die Möglichkeit, mehr als ein Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten in die Kabine mitzunehmen.
Die Klage wurde gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling erhoben, die von mehreren deutschen Flughäfen, darunter Stuttgart, Hamburg und München, nach Spanien fliegt. Auf der Webseite von Vueling ist jedoch nur ein Handgepäckstück kostenlos erlaubt, das unter den Vordersitz passen muss und die maximalen Maße von 40x30x20 cm nicht überschreiten darf. Größere Handgepäckstücke ziehen zusätzliche Gebühren nach sich, selbst wenn Reisende nur eine zweite kleine Tasche mitführen möchten.
Die Verbraucherschützer argumentierten, dass diese Regelung diskriminierend ist. Ihrer Auffassung nach sollte es unerheblich sein, wie viele Handgepäckstücke mitgenommen werden, solange die Gesamtmaße den festgelegten Vorgaben entsprechen. Das Oberlandesgericht Hamm gab dieser Argumentation statt und entschied, dass Vueling die bisherigen Bestimmungen zur Handgepäckmitnahme nicht mehr anwenden darf.
Die Richter führten in ihrer Entscheidung an, dass es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, der es rechtfertigt, dass Passagiere nicht mehrere Taschen ohne zusätzliche Kosten mit an Bord nehmen können, solange diese gemeinsam unter den Vordersitz passen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, jedoch hat Vueling die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Die Aussichten auf Erfolg in solchen Verfahren sind in der Regel eher gering.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf die Gebühren für Übergepäck am Check-in-Schalter hat. Hier hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2014 entschieden, dass Fluggesellschaften für Übergepäck Gebühren verlangen dürfen, da ihnen zusätzliche Kosten, etwa für das Verladen des Gepäcks, entstehen.
Das Urteil stützt sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, die Handgepäck als unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen definiert. Demnach dürfen Airlines keine gesonderten Gebühren für Handgepäck erheben, solange dessen Gewicht und Maße den angemessenen Anforderungen entsprechen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die strengen Handgepäckkontrollen anderer Fluggesellschaften wie Ryanair haben, da die Bestimmungen zur Handgepäckmitnahme nun klarer definiert sind.
Quellen: tagesschau, urteile.news
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