Die Schufa sieht sich gegenwärtig mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die im Zusammenhang mit der sogenannten Schattendatenbank stehen. In diesem Kontext plant die Datenschutzorganisation NOYB, die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands auf juristischem Weg zur Verantwortung zu ziehen.
Marco Blocher, ein Vertreter von NOYB, äußerte sich klar und unmissverständlich: „Die Schufa muss die veralteten Daten unverzüglich löschen.“ Diese Informationen betreffen sensible Aspekte wie frühere Kredite, Pfändungen und auch Privatinsolvenzen, die häufig bereits vor längerer Zeit geregelt wurden.
NOYB beabsichtigt rechtliche Schritte gegen die Schufa einzuleiten, falls diese den Forderungen nicht nachkommt. Blocher betonte: „Sollte die Schufa nicht reagieren, werden wir eine Unterlassungsklage im Interesse der Verbraucher anstreben, um unsere Ansprüche durchzusetzen.“
Verbandsklage als Maßnahme gegen Datenschutzverletzungen
NOYB, die sich durch Spenden finanziert und ihren Sitz in Wien hat, verfolgt bereits seit Jahren Verstöße gegen den Datenschutz durch Unternehmen. In der Vergangenheit hat die Organisation bereits Beschwerden gegen namhafte Firmen wie Microsoft, Google und Meta eingereicht, was zu Gerichtsurteilen sowie hohen Geldstrafen geführt hat. Im Fall der Schufa plant NOYB nicht nur eine Unterlassungsklage, sondern auch eine Verbandsklage auf Schadensersatz, angesichts der massiven Verletzung des Auskunftsrechts gemäß Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
NOYB wird betroffene Verbraucher dazu ermutigen, sich der Verbandsklage anzuschließen, da ihre Auskunftsrechte verletzt worden seien. Die Schufa hat eingeräumt, dass sie veraltete Daten bis zu zehn Jahre lang speichert. Laut eigenen Angaben der Schufa zeigen die Verbraucher kein Interesse an diesen Informationen, weshalb sie nicht informiert werden.
Schufa verteidigt ihre Datenpraktiken
Trotz der Vorwürfe sieht sich die Schufa in ihrem Vorgehen im Recht. Die Organisation argumentiert, dass die Speicherung historischer Daten legal sei und einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen leiste. In einem erläuternden Video hebt die Schufa hervor, dass diese Daten auch zur Testung neuer Score-Modelle verwendet werden. Die Schufa betont, dass dies letztlich im Interesse der Verbraucher liege.
Ein möglicher Erfolg von NOYB bei der geplanten Klage könnte weitreichende Folgen für die Schufa nach sich ziehen. Bis zu 69 Millionen Menschen könnten betroffen sein, was bedeutet, dass nahezu jeder Erwachsene in Deutschland in irgendeiner Weise in diese Thematik involviert sein könnte.
Kritik an der Aufsichtsbehörde
Marco Blocher von NOYB übt zudem scharfe Kritik an der zuständigen hessischen Datenschutzbehörde, die seiner Ansicht nach nicht ausreichend gegen die Schufa vorgeht. Er beschreibt die Behörde als ineffektiv und bemängelt, dass eine kompetente und unabhängige Aufsichtsinstanz der Schufa die Verarbeitung der historischen Daten in ihrer jetzigen Form längst hätte untersagen müssen.
Der hessische Datenschutzbeauftragte hat erklärt, dass er den Fall bereits seit dem Frühjahr des vorigen Jahres prüft, jedoch bislang ohne ein Ergebnis. Das Interesse der Verbraucher an der Schattendatenbank ist offenbar groß. Seit den ersten Berichten über das Thema im Juli erhält die Schufa eine Vielzahl von Anfragen, die genaue Anzahl bleibt jedoch unbekannt. In Antwortschreiben an Verbraucher wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann, da die Anzahl der Anfragen sehr hoch ist.
Quellen: tagesschau, noyb.eu
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