Für rund 500.000 Rentner besteht die dringende Notwendigkeit, bis zum 25. September eine Lebensbescheinigung einzureichen. Das Versäumnis dieser Frist könnte gravierende Folgen haben, wie die Einstellung der Rentenzahlungen.
Seit Mitte Juni erhalten zahlreiche Ruheständler ein offizielles Schreiben, das zusammen mit der jährlichen Mitteilung zur Rentenanpassung verschickt wird. Dieses Dokument, das als Lebensnachweis 2026 bekannt ist, spielt eine entscheidende Rolle für die Betroffenen. Es ist von großer Bedeutung, diese Mitteilung ernst zu nehmen, da ein Versäumnis direkte Auswirkungen auf die Rentenzahlungen haben könnte.
Betroffene Gruppen
Die Aufforderung zur Einreichung des Lebensnachweises richtet sich hauptsächlich an Rentner, die im Ausland wohnen und eine Rente aus Deutschland beziehen. Die Lebensbescheinigung (LB) wird über den Rentenservice der Deutschen Post AG koordiniert. Rentner, die in Ländern leben, mit denen Deutschland einen Austausch über Sterbedaten pflegt, sind von dieser Verpflichtung ausgeschlossen und erhalten keine Bescheinigung.
Die Deutsche Rentenversicherung hat klargestellt, dass Rentner, die in Deutschland ansässig sind, keinen Lebensnachweis erbringen müssen. Falsche Informationen, die in sozialen Medien verbreitet werden, sind irreführend. Eine Ausnahme bilden jedoch Rentner, die in Deutschland leben und ihre Rentenzahlung über ein ausländisches Bankkonto erhalten. Diese müssen die Lebensbescheinigung ausfüllen, von einer amtlichen Stelle beglaubigen lassen und die Originalunterlagen zurücksenden. Alternativ kann der Lebensnachweis auch digital durch Scannen eines QR-Codes auf dem Schreiben erfolgen.
Einreichungsverfahren
Im Falle eines Verlusts des Formulars besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung online nachzuholen. Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt das Ziel, Zahlungen nicht über den Tod hinaus fortzuführen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Empfänger sämtliche Angaben auf der Bescheinigung überprüfen und ggf. korrigieren. Eine amtliche Bestätigung ist ebenfalls erforderlich und kann bei verschiedenen offiziellen Stellen im Ausland, wie Ämtern, Banken oder Notariaten, beantragt werden.
Die ausgefüllte Bescheinigung und die amtliche Bestätigung müssen in einem Rückumschlag an die zuständige Stelle zurückgesendet werden. Die Frist zur Einreichung wurde auf den 25. September 2026 verlängert, nachdem das ursprüngliche Datum auf Ende Juli 2026 festgelegt war.
Besonderheiten bei mehreren Rentenarten
In einigen Fällen müssen Rentner möglicherweise mehrere Lebensbescheinigungen ausfüllen. Dies betrifft insbesondere Personen, die sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente beziehen, da dafür unterschiedliche Postabrechnungsnummern oder Postrentennummern existieren können.
Digitale Möglichkeiten für den Nachweis
Die Frist für den Lebensnachweis 2026 wurde bis zum 25. September 2026 verlängert. Sollte bis zu diesem Stichtag kein Nachweis eingereicht werden, könnte die Rentenzahlung ab Ende November eingestellt werden. Das Einreichen der Bescheinigung kann die Zahlungen wieder aktivieren. Wenn jedoch mehrere Monate ohne Nachweis verstreichen, wird die Rentenzahlung dauerhaft eingestellt. Die Übermittlung der Dokumente per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig. Der Lebensnachweis kann jedoch digital erfolgen, indem der QR-Code auf dem Schreiben mit einem Smartphone eingescannt wird.
Automatisierte Prozesse zur Lebensbescheinigung
Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass zahlreiche Rentner, die im Ausland leben, keine Lebensbescheinigung mehr einreichen müssen. Dies ist möglich, da mit bestimmten Ländern bereits ein automatisierter Austausch von Sterbedaten besteht. Dazu zählen unter anderem Belgien, Dänemark, Italien und die Schweiz. Von den rund 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland gezahlt werden, wird bei etwa 1,2 Millionen der Lebensnachweis bereits automatisch über einen Datenabgleich erbracht. Somit verbleiben circa 500.000 Rentner, die den Nachweis selbst erbringen müssen.
Die betroffenen Rentner werden schriftlich informiert. Wer die Lebensbescheinigung zusammen mit der Mitteilung zur Rentenanpassung erhält, sollte das Schreiben unbedingt ernst nehmen. In Einzelfällen können weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden, insbesondere bei hochbetagten Rentenempfängern ab dem 95. Lebensjahr.
Quellen: chip, express
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